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Unsere
allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Anmeldung/Vertragsbeginn
Eine
Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Unterschrift eines Ehepartners
gilt zugleich im Namen und in Vollmacht des anderen Ehepartners.
2.
Vertragslaufzeit, Kündigung
Es
gibt keine
Mindestvertragslaufzeit. Der Gruppenunterrichtsvertrag wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist
von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an das Büro der Nachhilfeschule.
3.
Leistungen
- Gruppen-/Einzelunterricht
Der
Unterricht findet im Allgemeinen in Gruppen statt und dauert jeweils
90 Minuten pro Unterrichtstag. Hierzu werden fachspezifische Kleingruppen
von maximal 4 alters- bzw. leistungshomogenen Schülerinnen/Schülern
zusammengestellt. Um zusätzliche Klassenarbeitsvorbereitungen zu
ermöglichen, darf die Gruppenmitgliederzahl auch vorübergehend um
1 erhöht werden. Reduziert sich die Gruppenstärke vorübergehend
auf 1, wird die Unterrichtszeit auf 45 Minuten verkürzt.
In
speziellen Fällen kann aus pädagogischen Gründen Einzelunterricht
notwendig sein (45-90 Minuten pro Unterrichtstag).
Zusatzstunden
z.B. vor Klassenarbeiten sind ohne zusätzliche Kosten möglich,
soweit in bestehenden Gruppen Plätze frei sind.
- Probeunterricht
Jede/r
Schüler/in hat vor einer Erstanmeldung die Möglichkeit, kostenlos
an einem 90minütigen Gruppenunterricht
pro Fach teilzunehmen.
- Lernberatung
Jedem/r
angemeldeten Schüler/in steht eine kostenfreie persönliche
Lernberatung zu. Dies ist im Allgemeinen ein Gespräch, in welchem
individuelle Lernprobleme ausgelotet und Grundlagen von Lern-,
Konzentrations- und Zeitplanungstechniken angesprochen werden.
Weiterführende Übungen werden dann entweder im Rahmen des
Fachunterrichts oder falls notwendig in speziellen zusätzlichen
(gebührenpflichtigen) Kursen durchgeführt. Auf Wunsch nimmt die
Nachhilfeschule Kontakt mit den Fachlehrern an der öffentlichen
Schule auf.
- Elterngespräche
Neben
den regelmäßig ca. alle 4 Monate stattfindenden Gesprächen können
sich Eltern jederzeit über den Leistungsstand ihrer Kinder
informieren. Die Schulleitung wird dann nach Rücksprache mit den
jeweiligen Fachlehrern oder der Leitung der Nachhilfeschule einen
persönlichen oder telefonischen Gesprächstermin vereinbaren.
4.
Tarife
Die
nachstehenden Gebühren für Gruppenunterricht werden monatlich im Voraus fällig
und in der Regel per Lastschrift bezahlt. Sie fallen auch in den Ferien an (im Hauptferienmonat 40% Ermäßigung).
Sollte Ihre Bank die Abbuchung aus nicht von der Nachhilfeschule
verschuldeten Gründen nicht akzeptieren, gehen die fälligen
Bankgebühren zu Ihren Lasten.
| Teilnahmehäufigkeit |
monatliche
Kosten für den Nachhilfeunterricht |
| wöchentlich |
Tarif I (Klasse 1-10) |
Tarif II (Klasse 11-13) |
| 1 x |
104,00
€ |
124,00
€ |
| 2 X |
161,00
€ |
184,00
€ |
| 3 X |
219,00
€ |
254,00
€ |
| 4 X |
279,00
€ |
319,00
€ |
| 5 X |
324,00
€ |
384,00
€ |
Die
Gebühren für
Einzelunterricht betragen:
29,-
€ pro 45 Minuten, in Kombination mit Gruppenunterricht 25,- €
pro 45 Minuten.
Die
Anmeldegebühr beträgt 35,- € .
Preisänderungen
von maximal 5,- €
monatlich zum Schuljahresbeginn behalten wir uns vor.
Hinweis:
Die Preise verstehen sich ohne MwSt, die z. Zt. nicht erhoben wird.
Bei Änderung der gesetzlichen Regelung ist die Nachhilfeschule
berechtigt, diese zusätzlich
zu erheben.
5.
Versäumnis von Unterricht
Im
Falle einer rechtzeitigen Entschuldigung aus wichtigem Grund (in der
Regel nur Krankheit oder Klassenfahrt) wird versäumter Unterricht
in einer adäquaten Gruppe möglichst zeitnah zu den Fehlstunden
nachgeholt. Als rechtzeitig gilt eine Entschuldigung bis spätestens
24 Stunden vor der Unterrichtsstunde. Verspätet abgesagte Stunden können
nicht nachgeholt werden. Ein Versäumnis von Unterrichtsstunden führt
nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühren. Nach Beendigung des
Vertrages können Ersatzstunden nicht mehr nachgeholt werden.
6.
Unterrichtsausfall
Unterricht,
der aus von der Nachhilfeschule zu verantwortenden Gründen ausfällt,
wird innerhalb von 14
Tagen nachgeholt,
sofern durchführbar und falls nicht besondere pädagogische Gründe
gegen diese Terminierung sprechen.
7.
Änderungen des Vertrages (Unterrichtshäufigkeit,
Unterrichtsfächer)
Der
Nachhilfe- und Förderunterricht beginnt zunächst in der
vereinbarten Unterrichtshäufigkeit pro Woche und mit den
vereinbarten Unterrichtsfächern. Die Unterrichtshäufigkeit kann zu
jedem Monatsbeginn mit einer Frist von 1 Monat geändert werden. Die
Gebühren werden entsprechend angepasst. Ein Wechsel der Fächer ist
nach Absprache eventuell auch kurzfristig möglich.
8.
Ferienregelung
Unterricht
findet auch in den Ferien
statt, außer vom 23.
Dez. bis 6. Jan., an Weiberfastnacht, Rosenmontag, Gründonnerstag,
Osterdienstag, in den ersten 2 Wochen der Sommerferien (Ferienkurse
in den letzten 4 Wochen möglich) und an allen gesetzlichen
Feiertagen. Falls der Unterricht in den Ferien nicht wahrgenommen
werden kann und hierüber eine Abmeldung vorliegt, werden
Nachholstunden angeboten.
9. Ruhemonate
Ruhemonate
z.B. wegen Krankheit können auf Antrag mit einer Frist von 1 Monat
eingeräumt werden.
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